Heute habe ich einen Gastartikel für Euch bei dem es darum geht, was man alles beim Kauf des ersten Fahrrad für die Kids beachten soll.

Das erste Fahrrad – was soll man beim Kauf beachten

Sobald das erste Kinderfahrrad gekauft werden muss, sollten Eltern dabei auf einige wichtige Kaufkriterien achten. Meistens stehen zahlreiche Fragen im Raum, welche sowohl die richtige Größe des Fahrrads betreffen, ebenso wie den richtigen Zeitpunkt für das erste Kinderfahrrad.  Was genau zu beachten ist, soll nun in diesem Ratgeberartikel geklärt werden.

Die Definition zum Kinderfahrrad

Viele Eltern fragen sich, was eigentlich ein Kinderfahrrad genau ist. Unterscheidet es sich stark zum normalen Fahrrad? Das Kinderfahrrad wurde speziell auf die Bedürfnisse von Kindern ausgerichtet. In der Regel hat es eine Größe von 12 Zoll bis 24 Zoll. Laut den Gesetzmäßigkeiten spricht man heute bis zu einer Größe von ca. 18 Zoll von einem Kinderspielfahrrad. In der Fahrradbranche gibt es jedoch keine ganz eindeutige Definition.

Die sicherheitstechnische Ausstattung von Kinderfahrrädern ist in Deutschland durch die DIN- Norm und den gesetzlichen Vorschriften geregelt. Die erste Betrachtung, welche Eltern also vornehmen sollten, bezieht sich auf die DIN- Norm, welche heute durch die DIN 14765 geregelt wird.

Die richtige Größe des Fahrrads

Bevor ein Fahrrad gekauft wird und sich das Kind vielleicht sogar in dieses verliebt, sollte die richtige Größe der Fahrräder ausgewählt werden. Eltern sollten also vorab die genaue Größe kennen und dem Kind nur eine spezielle Auswahl zur Verfügung stellen, welche vom Kind wirklich genutzt werden kann. Um die richtige Größe für das Kinderfahrrad festzustellen, ist es wichtig die Beinlänge des Kindes zu kennen. Die Schrittlänge des Kindes gibt Auskunft darüber, bei welcher  Sattelhöhe beide Füße des Kindes auf den Boden reichen.

Wichtig: Die Sattelhöhe sollte so eingestellt werden, dass das Kind die Möglichkeit bekommt mit beiden Füßen auf dem Boden zu landen. Denn nur so kann ein sicheres Gleichgewicht gewährleistet werden.

Fahrrad

Eltern sollten sich also vor dem Fahrradkauf unbedingt die Mühe machen die Innenbeinlänge des Kindes genau auszumessen. Besitzt Ihr Kind eine Schrittlänge von 33 cm bis 37 cm, sollte das erste Fahrrad ein Laufrad darstellen. Kinder welche eine solche Schrittlänge aufweisen benötigen eine Sattelhöhe von 31 cm bis 35 cm. Das Alter liegt hier häufig zwischen 1 und 2 Jahren. Ab einer Schrittlänge von ca.40 cm, dass entspricht einer Körpergröße von 98 cm, kann das erste Fahrrad gekauft werden. Dieses sollte ein 12 Zoll Rad sein. Kinder sind in diesem Fall häufig 2 bis 3 Jahre alt. Die Sattelhöhe bei einer Schrittlänge von 40 cm sollte mindestens 38 cm,  maximal 42 cm betragen.

Bei einer Schrittlänge von 44 cm können Eltern bereits ein Fahrrad von 12 Zoll bis 14 Zoll einplanen. Sollte das Kind bereits eine Schrittlänge von 48 cm aufweisen, kann sogar ein Fahrrad mit 16 Zoll angedacht werden.

Schrittlänge im Bezug auf die Fahrradgröße im Überblick:
  • 33 cm bis 37 cm – Laufräder
  • 40cm -12 Zoll Räder
  • 44 cm – 12 Zoll bis 14 Zoll Räder
  • 48 cm – 12 Zoll bis 16 Zoll Räder
Folgende Eigenschaften und Ausstattungen – sollte das erste Kinderfahrrad besitzen

Zu den wichtigsten Ausstattungsmerkmalen des ersten Kinderfahrrads gehören ein geschlossener Kettenschutz sowie ein intakter Sicherheitslenkergriff. Des Weiteren sollte ausreichend Aufprallschutz am Lenkervorbau vorhanden sein.

Beim Kauf sollte darauf geachtet werden, dass die Höheneinstellungen Sattel und Lenker auf das Kind abgestimmt werden. Ziel dieser Einstellung ist es, dass das Kind eine möglichst bequeme und rückenfreundliche Sitzposition einnimmt.

Beim Kauf ist weiterhin darauf zu achten, dass die folgenden Merkmale und Ausstattungsmöglichkeiten vorhanden sind:

  • Rücktritt und kindgerechte Vorderradbremse
  • Rahmen mit Durchstieg
  • Lichtanlage

Nicht erforderlich bei einem Fahrrad für Kinder ist die Gangschaltung. Diese sollte selbstverständlich nicht mitberücksichtigt werden.
Kleiner Tipp am Rande: Da Fahrräder bis zu 12 Zoll mit zu den Spielfahrrädern gehören, sind sie rechtlich den Fußgängern gleichgestellt. Bedeutet Kinder dürfen laut der Verkehrslage auf dem Fußweg fahren. Es ist rechtlich vorgeschrieben das Kinder weder die Fahrbahn noch den Radweg benutzen dürfen. Ausnahmeregelung stellen hier nur Spielstraßen dar.