Selbstgemachtes Verkaufen – wie man mit selbstgemachtem Geld verdient!
Selbstgemachtes legal und erfolgreich vermarkten
Der Trend der letzten Jahre geht in vielen Bereichen verstärkt zu Selbstgemachtem. Ob es um individuell gestaltete Kleidung, Schmuck oder Lebensmittel geht: Handarbeit wird wieder wertgeschätzt. Verstärkt wird dieser Trend durch den Umstand, dass es für kleinere Anbieter durch das Internet deutlich einfacher geworden ist, sich Kundenkreise zu erschließen. Dies umso mehr, als auch immer mehr ältere Bürger das Netz inzwischen deutlich intensiver nutzen. Allerdings können sich bei der Vermarktung der eigenen Produkte zahlreiche rechtliche und steuerliche Probleme in Sachen DIY ergeben.
Hobby oder Gewerbe?
Bevor es in die rechtlichen Details von Selbstgemachtem geht ist zunächst folgendes festzustellen: Die Grenzen zwischen handwerklich betriebenem Hobby und Handwerk sind oft eher fließend. Von daher solltet ihr die Tätigkeit im Zweifel immer so einrichten, dass es nachträglich zu keinen Problemen kommt. Anderenfalls kann es schnell zu Nachzahlungen bei der Einkommensteuer kommen. Gleiches gilt für die Umsatzsteuer sowie gegebenenfalls die Gewerbesteuer. Außerdem entscheidet sich an dieser Frage, ob Aspekte des Verbraucherschutzes und des Urheberrechts zu beachten sind.
Die steuerlichen Aspekte
Keine Steuern sind dann zu entrichten, wenn der Verkauf von Selbstgemachten nur gelegentlich erfolgt. Bis zu 600 Euro Gewinn pro Jahr sind in Deutschland steuerfrei. Wer einmal im Jahr an einem von der Dorfgemeinschaft organisierten Markt teilnimmt ist damit auf der sicheren Seite. Anders sieht es bei höheren Umsätzen aus. Dann sind die Gewinne bei der jährlichen Einkommensteuererklärung mit anzuführen. Die nächste Grenze liegt bei 17.500 Euro Umsatz (!) pro Jahr. Liegen eure Umsätze darunter, greift die so genannten Kleinunternehmerregelung und ihr müsst keine Umsatzsteuer abführen. Bei höheren Umsätzen wird der Ausweis der Umsatzsteuer auf Rechnungen zur Pflicht. Dafür gibt es dann aber auch umgekehrt die Möglichkeit des Abzugs der Vorsteuer beim Einkauf von Material, das zum Verkauf weiter verarbeitet werden soll, für Werkzeug etc.. Die dritte Grenze betrifft schließlich die Gewerbesteuer. Diese wird fällig, wenn der Gewinn pro Jahr 24.500 Euro übersteigt.
Daher gelten folgende Grenzwerte:
– Einkommensteuer ab einem Gewinn von mehr als 600 Euro pro Jahr
– Umsatzsteuer ab einem Umsatz von mehr als 17.500 Euro pro Jahr
– Gewerbesteuer ab einem Gewinn von 24.500 Euro pro Jahr
Gerade wenn euer Vertrieb ganz oder teilweise über das Internet erfolgt, solltet ihr diese Bedingungen auf jeden Fall einhalten, da die Steuerfahndung in diesem Bereich äußerst aktiv ist.
Das Urheberrecht und der Verbraucherschutz
Dem Enkel das Wappen des Lieblingsvereins auf das Kopfkissen zu sticken stellt urheberrechtlich kein Problem dar. Anders liegt der Fall, wenn regelmäßig gestickte Kissen mit verschiedenen Wappen im Internet angeboten werden. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zieht hier die Grenze bei der „Verwendung im geschäftlichen Verkehr“. Es muss also nicht einmal Gewinn oder auch nur Umsatz erwirtschaftet werden. Wer nicht ausschließlich eigene Designs verwendet, sollte die erforderlichen Genehmigungen immer vorher einholen. Ein weiterer Aspekt betrifft den Verbraucherschutz. Hier gilt auch im Rahmen von privaten Verkäufen eine Pflicht zur Gewährleistung. Wenn die selbst genähte Tasche bei der zweiten Benutzung reißt, sollte daher schnell und unkompliziert Ersatz geleistet oder der Kaufpreis zurückerstattet werden, ganz unabhängig davon, ob eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt oder nicht. Sofern dies nicht der Fall ist, besteht die Möglichkeit, die Gewährleistung im Rahmen eines rein privaten Verkaufs auszuschließen. Dies sollte aus Gründen der besseren Beweisbarkeit in schriftlicher Form erfolgen.
Wie vermarkten?
Grundsätzlich ergeben sich für die Vermarktung von DIY Produkten vor allem zwei Wege: Märkte und Handarbeitsmessen sowie das Internet. Beide Möglichkeiten erfordern ein gewisses Maß an Vorarbeit.
Über Märkte
Falls ihr an Märkten oder Messen teilnehmt müsst ihr den eigenen Stand anmelden sowie die Standgebühren entrichten.
Übers Internet
Für die den Vertrieb über Internet müssen dagegen Accounts auf verschiedenen Plattformen eingerichtet werden. Hier ergeben sich preislich große Unterschiede, je nachdem, ob es sich um einen einfachen privaten Account handelt oder die Präsentation im eigenen Corporate Design erfolgen soll und die eigenen Angebote schneller und einfacher durch potentielle Kunden gefunden werden sollen. Wenn jedoch auf jeder Plattform ein vollständiger Shop mit allen Extras eingerichtet wird, geht dies schnell ins Geld. Für die weitergehende, bebilderte Präsentation der eigenen Produkte solltet ihr daher eher Social Media Lösungen wie Facebook oder Youtube bzw. eine eigene Homepage mit Online Shop ins Auge fassen. Denn für nachhaltigen Erfolg kommt es nicht zuletzt auf eine ansprechende Präsentation dieser Produkte an.
Passend dazu hat mia-moda ein E-Book veröffentlicht, das alle wichtigen Punkte nochmals zusammenfasst. Ich wünsche Euch viel Erfolg!